Ein Schadenfall ist für jeden unangenehm.
Gerne unterstützen wir Sie daher im weiteren Verlauf des Schadens.
Wir möchten Ihnen maximalen Komfort bei der Schadenabwicklung bieten. Dies beginnt mit der Ermittlung des entstandenen Sachschadens. Die direkte Einschätzung des Schadenumfanges per WEBLINK ermöglicht Ihnen unserer Servicepartner die EK Fahrzeugtechnik (zertifiziertes TESLA Reparatur Zentrum = TRZ / engl. Tesla approved Bodyshop).
Klicken Sie einfach auf den » LINK « und übermitteln Sie den Fahrzeugschein und Unfallbilder an die EK-Fahrzeugtechnik. Den Link können Sie auch Bequem über Ihr Mobiltelefon öffnen und Fotos erstellen.
Nach Eingang der Informationen erstellt die EK-Fahrzeugtechnik einen Kostenvoranschlag und setzt sich mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung. Darüber hinaus wird die Reparatur-Freigabe vom Versicherer eingeholt.
Wichtiger Praxishinweis
Die EK Fahrzeugtechnik hat einen schnellen Zugang zu den Originalersatzteilen und repariert Ihr Fahrzeug nach den Vorgaben von TESLA, sodass die Garantie erhalten bleibt. Dies ist wichtig für Sie, denn bei nicht fachgerechter Reparatur durch einen nichtzertifizierten Betrieb droht der Garantieverlust in Verbindung mit dem Entzug der Teilnahme am Supercharger Netz und den Software-Updates.
Für die Bearbeitung des Schadens benötigen wir
- aussagekräftige Fotos vom Schaden an Ihrem Fahrzeug und dem des Unfallgegners
- eine Schadenschilderung
- eine Skizze des Unfallortes (Vogelperspektive)
- die beigefügte Schadenanzeige ausgefüllt
Wenn der Unfall durch die Polizei aufgenommen wurde, senden Sie uns bitte auch das polizeiliche Unfallprotokoll.
Zudem möchten wir Ihnen Tipps mit auf den Weg geben, um Kosten zu mindern:
- Erkennen Sie auf keinen Fall Schadenersatzansprüche an oder leisten eine Zahlung an den Unfallgegner. Der Versicherer gleicht die Kosten aus, welche dem Anspruchsteller durch den Schaden entstehen – nicht mehr und nicht weniger. Sofern Sie den Schaden später gem. der Versicherungsbedingungen zurückkaufen möchten, können Sie dies tun und somit die Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse verhindern.
- Übersenden Sie uns die o. g. Unterlagen so schnell wie möglich, um Ihren vertraglichen Obliegenheiten nachzukommen. Können Sie uns die Unterlagen nicht innerhalb einer Woche zurücksenden, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir für Sie beim Versicherer vorsprechen können.
- Im Falle eines Kaskoschadens ist der Versicherer weisungsbefugt. Beauftragen Sie daher bitte keinen Gutachter und lassen Sie die Reparatur erst ausführen, wenn die Freigabe durch uns oder den Versicherer erfolgt ist.